Compliance und aufsichtsrechtliche Themen
Die Anforderungen der nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden an die Gestaltung der Prozesse im Bankbereich sind gerade aufgrund der Entwicklungen der Finanzmärkte in der jüngsten Vergangenheit deutlich gestiegen.
Die Berater der PROBERACOR unterstützen Sie auf den folgenden Gebieten mit ihrer nachgewiesenen Erfahrung:
- Aufsichtsrechtliche Themen
- Geldwäscheprävention / Anti-Money Laundering
- US-Steuer, Schwerpunkte IRS-Reporting und FATCA
- Basel II
- GDPdU
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben in den letzten beiden Jahren diverse Sonderprüfungen bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistern durchgeführt und kamen zu den nachfolgenden Feststellungen:
- Schwächen in der Ausgestaltung der Funktion des Geldwäschebeauftragten
- Fehlende Kontrollpläne bzw. lückenhafte Kontrollbereiche
- Mangelhaftes Berichtswesen
- Risiken werden nicht vollumfänglich identifiziert und verifiziert
- Lückenhafte Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation
- Fehlende Kategorisierungen von Produkten in Risikoklassen
- Erhebung von aussagekräftigen Statistiken
- Fehlende abgestufte Verfahren im Kundenannahmeprozess
- Schwächen im Umgang mit internen Verdachtsmeldungen
- Mängel in der gruppenweiten Einhaltung von Sorgfaltspflichten
- Unvollständige Aufstellung und Bewertung von Korrespondenzbankenbeziehungen
- Schwächen bei der Zuverlässigkeitsprüfung sowie bei Schulungsmaßnahmen
- Mängel bei Richtlinien und Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- Mängel in den internen Sicherungsmaßnahmen gegen sonstige strafbare Handlungen
Wir sind Ihr kompetenter Gesprächspartner bei Aufgaben und Fragen im Bereich Beratung und Management von internationalen Projekten.
Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Erstellung von Analysen und Konzepten sowie bei der Umsetzung.
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