Entwicklung einer FATCA-Produktlösung
Die betroffenen Finanzdienstleister werden aufgefordert einen Vertrag mit dem IRS abzuschließen. Verweigert ein Finanzdienstleister den Vertragsabschluss und die Teilnahme an der Durchführung der Vorschriften, so werden ihm zukünftig 30 % auf alle Einnahmen aus US-Quelle, also auf Dividenden, Zinsen, Erlöse von US-Wertpapieren etc., von der vorgelagerten Zahlstelle einbehalten.
Aufgrund der großen Bedeutung des US-Finanzmarktes für die Finanzwirtschaft kann sich kaum ein Haus dem Zwang zur Teilnahme entziehen. Hinzu kommt, dass etliche Länder - wie zum Beispiel Deutschland - aufgrund bilateraler Vereinbarungen mit den USA die FATCA-Regelungen in das nationale Gesetz übernommen haben oder noch übernehmen werden (FATCA-IGAs). Im Gegenzug hierfür gewähren die USA gewisse Erleichterungen bei der Umsetzung von FATCA. Zugleich werden durch die zwischenstaatlichen Abkommen die evtl. vorhandenen Hindernisse beim Datenschutz gelöst.
Für ein internationales IT-Unternehmen und etablierten Core-Banking-Systemanbieter haben wir eine Produktlösung zur Umsetzung der Anforderungen aus FATCA konzipiert und spezifiziert. Neben Banken gehören auch Versicherungen zu den Mandanten des Unternehmens.
Als fachliche Leitung haben wir das Unternehmen von der Analyse der Anforderungen über das Design hin zur technischen Umsetzung beraten und unterstützt. Wir haben das Vorhaben in nationalen und internationalen Workshops und auf Konferenzen vorgestellt.
Die Produktlösung besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten, die unabhängig voneinander umgesetzt werden.